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Angebotswert, Schätzwert, Beleihungswert, Eigenkapitalquote, Rendite — die wichtigsten Begriffe rund um die Immobilie als Kapitalanlage, klar und ohne Fachchinesisch erklärt.

Ein Objekt, drei Werte

Warum Kaufpreis, Gutachten und Bank selten dieselbe Zahl nennen.

Angebotswert300.000 €

Der Preis, zu dem die Immobilie inseriert ist. Er spiegelt die Vorstellung des Verkäufers — nicht zwingend den Marktwert.

Schätz- / Verkehrswert275.000 €

Der Wert nach anerkannten Verfahren (§ 194 BauGB): Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren. Bei Kapitalanlagen zählt meist der Ertragswert — also das, was die Mieteinnahmen tragen.

Beleihungswert240.000 €

Der Wert, den die Bank dauerhaft als sicher ansetzt. Bewusst konservativ und frei von spekulativen Elementen, liegt er im Marktdurchschnitt meist bei 70 % bis 90 % des Verkehrswerts – er bildet die Basis für die Beleihungsgrenze der Finanzierung.

Beispielhafte Werte – Haftungsausschluss: Die exakte Höhe und die Abschläge variieren je nach Kreditinstitut, Wertermittlungsverfahren und regionaler Marktlage, weshalb statistische Mittelwerte keine Garantie für den Einzelfall bieten.

Die Lücke zwischen Kaufpreis und Beleihungswert schließen Sie mit Eigenkapital. Deshalb basiert die Finanzierung des Kreditinstituts auf dem Beleihungswert — nicht auf dem Angebotspreis oder Verkehrswert.

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Tragen Sie einen Kaufpreis ein und lassen Sie die Beispielrechnung Schritt für Schritt durchlaufen — Kaufnebenkosten, Eigenkapital und Beleihungsauslauf.

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Instandhaltung richtig kalkulieren

Dach, Heizung, Fassade: Jede Immobilie arbeitet gegen die Zeit. Wer die Rücklage von Anfang an einpreist, erlebt beim Cashflow keine Überraschungen — drei bewährte Wege zur richtigen Höhe.

1-€-Regel

Mindestens 1 € pro m² Wohnfläche und Monat zurücklegen — die einfachste Faustformel und der Standardwert in unserem Renditerechner. Bei älteren Objekten besser 1,50 bis 2 € ansetzen.

Petersche Formel

Denkt in Lebenszyklen: Über 80 Jahre fällt etwa das 1,5-Fache der Herstellungskosten für Instandhaltung an. Bei Eigentumswohnungen entfallen davon rund zwei Drittel auf das Gemeinschaftseigentum.

Gebäudewert-Regel

Jährlich 1 bis 1,5 % des Gebäudewerts (ohne Grundstücksanteil) einplanen. Leicht zu merken — berücksichtigt aber weder Alter noch Zustand des konkreten Objekts.

Was hält wie lange?

Jedes Gewerk hat seinen eigenen Zyklus — wer die typischen Lebensdauern kennt, erkennt beim Objektkauf sofort, welche Kosten in den nächsten Jahren anstehen.

Dach (Neueindeckung)40–60 Jahre
Fassade / Außenputz30–40 Jahre
Fenster (Kunststoff)30–40 Jahre
Fenster (Holz)25–30 Jahre
Heizungsanlage (Tausch)15–25 Jahre
Elektroinstallation30–40 Jahre
Bad & Sanitär25–35 Jahre
Wasser-/Abwasserleitungen30–50 Jahre
Aufzug (Modernisierung)20–25 Jahre
Treppenhaus (Anstrich)10–15 Jahre

Übliche Erfahrungswerte — die tatsächliche Lebensdauer hängt von Qualität, Nutzung und Wartung ab.

Richtwerte nach Gebäudealter

Je älter das Gebäude, desto höher die Rücklage — die gesetzlichen Richtwerte der II. Berechnungsverordnung (§ 28) haben sich als Kalkulationsbasis etabliert.

GebäudealterPro m² und Jahr72-m²-Wohnung / JahrPro Monat
Jünger als 22 Jahre7,10 €≈ 511 €≈ 43 €
22 bis 31 Jahre9,00 €≈ 648 €≈ 54 €
32 Jahre und älter11,50 €≈ 828 €≈ 69 €

Bei Gebäuden mit Aufzug erhöht sich der Richtwert um 1,00 € pro m² und Jahr. Werte pro m² Wohnfläche; Orientierungsgrößen — der tatsächliche Bedarf hängt von Zustand, Bauweise und Ausstattung ab.

Die Rücklage ist kein Renditekiller — sie ist die Rendite-Versicherung. Wer sie realistisch ansetzt, rechnet ehrlich. In unserem Renditerechner fließt die Instandhaltungsrücklage pro m² direkt in Nettomietrendite und Cashflow ein.

Begriffe & Kennzahlen von A–Z

Finanzierung, Rendite und die wichtigsten Fachbegriffe rund um die Immobilie als Kapitalanlage — durchsuchbar und kurz erklärt. Tippen Sie einen Begriff ein, um zu filtern.

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Wichtiger Hinweis

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen, Rechenbeispiele und Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung über die wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte von Immobilieninvestments sowie dem Immobilienerwerb. Sie stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und können eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht ersetzen. Alle Berechnungen sind rein exemplarisch, unverbindlich und begründen kein vertragliches Auskunfts- oder Beratungsverhältnis. Die steuerliche und wirtschaftliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Käufers oder Investors ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein.